[ Auszug: (1) Wird über das Vermögen eines Kaufmanns das Insolvenzverfahren
eröffnet, so ist dies von Amts wegen in das Handelsregister einzutragen.
Das gleiche gilt fü ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]